Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen.
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert...
Sie haben einem Anderen einen Schaden zugefügt; eine falsche Entscheidung
getroffen. Beispiele dafür gibt es in der Praxis zur Genüge!
Einem Verwaltungsangestellten unterläuft ein Fehler bei der Berechnung von
Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder auch Gehältern.
Auch wichtige Frist- oder Terminversäumnisse können finanziellen Schaden anrichten.
Diese entstandenen Sach- oder Vermögensschäden können im Rahmen des
Rückgriffs aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen durch den
Dienstherren eingefordert werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Diensthaftpflichtversicherung.
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Selbst mit direkten Ansprüchen durch Geschädigte muss gerechnet werden.
Dazu gehören Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit einem
Dritten zufügen, z.B.:
-
durch falsche Beratung
- unrichtige Beglaubigungen
- Versehen in Steuerangelegenheiten
- ungerechtfertigte Beschlagnahme von Privateigentum
- bis hin zu ungerechtfertigten Betriebsschliessungen
Ungeahnte finanzielle Forderungen können da auf Sie zukommen. Und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen.
Dann können Sie sich auf Ihre Berufs-/Diensthaftpflicht-Versicherung verlassen.
Beamte und Angestellte in der Verwaltung - wer gehört dazu?
Dazu gehören Beamte oder Angestellte mit reiner Verwaltungstätigkeit
bei einer Bundes- oder Landesbehörde.
Ebenfalls einer Gebietskörperschaft (z.B. Bezirk, Gemeinde), der Bundes-
oder Landesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA und LVA), der
Bundesanstalt für Arbeit und weiteren staatlichen Stellen oder einer anerkannten Religionsgemeinschaft.